Kellerausbau statt Abstellkammer
Der Wunsch nach mehr Platz im Eigenheim kann durch einen Kellerausbau erfüllt werden. Dabei sind die Mindestanforderungen an Wohnräume im Keller gemäß Landesbauordnung einzuhalten. Mitunter ist auch eine Baugenehmigung notwendig.
Die Erteilung der Baugenehmigung für einen Kellerausbau ist abhängig von der Geschossflächenzahl (GFZ). Diese Zahl regelt die maximal zulässigen Quadratmeter Geschossfläche (Gebäude- Außenmaße ) auf dem Grundstück. Trockenheit ist die wichtigste Voraussetzung für den Ausbau des Kellers. Ist eine Trockenlegung nötig, wird der Keller vor dem Ausbau saniert. Nutzen Sie auch hier die staatlichen Fördermöglichkeiten bzw. Fördergelder der KfW für die Schaffung neuen Wohnraumes.
Zu Ihrem Bauvorhaben beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Was ist zu beachten?
- Voraussetzungen und Genehmigungen
- Nutzungskonzept und Raumaufteilung
- Dichtung, Dämmung und Wärmeschutz
- Brand- und Schallschutz
- Lichtsituation und Fenster
- WC, Dusche und Hebeanlage
- Installationen